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Allgemeine Geschäftsbedingungen, der MTV Streng GmbH ( Stand 05.02.2003)

1. ALLGEMEINES

Für die Lieferung unserer Waren sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. ANGEBOT

Unsere Angebotspreise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Rohstoff Preise, sowie Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten unsere Angebotspreise für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3. PREISE

Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto und in EURO angegeben. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich berechnet. Unsere Preise sind errechnet aufgrund der bei der Angebotsabgabe herrschenden Marktsituation. Preisänderungen für die zur Herstellung benötigten Materialien sowie die sonstige Kosten - Veränderungen, die zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem der Auftragserteilung erfolgen, können zu Preisänderungen führen. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

4. ÄNDERUNGEN

Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen und bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren, werden separat berechnet. Autorenkorrekturen sowohl im Satz wie auch bei der Herstellung von Repros und Korrekturvorlagen werden separat und nach Aufwand berechnet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftraggeber beim Auflagendruck Änderungen verlangt, die zum Maschinenstillstand führen, sonstige Kosten verursachen oder zur Unterbrechung des normalen Produktionsablaufes führen.

5. ZAHLUNG

Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Bereitstellung größerer Materialmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer Verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

6. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es uns frei, die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote usw.) vorzunehmen.
Eventueller Versand wird von uns für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, jedoch haften wir nicht für Schäden und Verlust auf dem Versandweg. Unsere Haftung beschränkt sich lediglich auf Vorsatz und oder grobe Fahrlässigkeit.

7. LIEFERZEIT UND LIEFERVERZUG

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Ist der Auftrag schriftlich erteilt, so bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Für Überschreitung der Lieferfrist durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen und Korrekturen sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen ist MTV Streng GmbH nicht verantwortlich. Bei Lieferverzug, der durch unsere Schuld entstanden ist, ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen. Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere durch Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Brand oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Für Schäden, die durch Verzögerung in solchen Fällen entstehen, haften wir nicht.

8. BEANSTANDUNGEN

Der Auftraggeber hat die Vertragsmässigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreife - Erklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreife - Erklärung anschliessenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Ware unseren Betrieb verlassen hat, bei uns eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.
Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Erzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht für dabei verursachte Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.

9. VERPACKUNG UND VERSAND

Die für Versandarbeiten zusätzlichen Verpackungsmaterialien aus Papier, Folie oder Pappe werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Wird der Versand bzw. Transport auf Europaletten gewünscht, so werden Europaletten dann kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn im Austausch dafür gleichwertige Paletten vom Kunden oder dem Empfänger der Ware zur Verfügung gestellt werden. Andere Verpackungsmaterialien, wie Kisten und Paletten, werden zum Selbstkostenpreis berechnet, aber nicht zurückgenommen. Für Mehrwegverpackung hat der Kunde für einen sorgsamen Umgang und einer für uns kostenfreien Rücktransport zu sorgen, dies kann im Zuge einer Neulieferung von zu bearbeitender Ware geschehen.

10. URHEBERRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT

Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Filme, Lithografien, Klischees, Druckplatten, Prägestempel und Stanzformen, Vorrichtungen sowie andere Hilfsmitten die zur Erledigung der Aufträge dienen, bleiben wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem Auftrag des Auftraggebers hergestellt und komplett separat berechnet wurden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen der Druckerei sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräusserung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung hierdurch an uns ab. An den vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäss § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

11. VERPACKUNGSMATERIAL UND ABFÄLLE

Verpackungs- und Produktionsabfälle jeglicher Art des vom Auftraggeber angelieferten Materials muss vollständig und kosten frei zurückgenommen werden bzw. wird auf Wunsch vom Auftragnehmer kostenpflichtig entsorgt.

Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge und Qualität. Bild und Druckvorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unterlagen, Lithografien, Satzfilme, Stanzformen u.ä. werden nur dann in der Druckerei aufbewahrt, wenn die Dauer der Aufbewahrung mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist. Ist keine Vereinbarung getroffen, oder die vereinbarte Frist überschritten, kann eine Haftung für in der Druckerei verbleibende Gegenstände aus einem abgeschlossenen Auftrag von uns nicht übernommen werden. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die zur Aufbewahrung genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

12. PERIODISCHE ARBEITEN

Periodische Arbeiten, Verträge über regelmässig wiederkehrende Arbeiten, können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

13. IMPRESSUM

Es bleibt uns freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen, mit Zustimmung des Auftraggebers, in geeigneter Form auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes, nachweisbares Interesse hat.

14. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Ansbach. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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